Beamte: Erfahrungsstufen statt Dienstaltersstufen in NRW

Wie der Bund und andere Länder hat auch NRW bei der Beamtenbesoldung von Dienstaltersstufen auf Erfahrungsstufen umgestellt. Gerichte hatten die langjährige Praxis der Dienstaltersstufen in NRW als rechtswidrig beurteilt. Das betrifft die Beamten des Landes sowie der Kommunen.

Der Hintergrund: Dienstaltersstufen als Altersdiskriminierung

Zuvor kam es bei der Einstufung auf das Dienstalter an: Ältere Menschen erhielten automatisch ein höheres Gehalt als Jüngere. Gerichte wie das Verwaltungsgericht betrachteten diese Regelung als Altersdiskriminierung und beriefen sich unter anderem auf eine EU-Richtlinie. Seitdem darf die Besoldungshöhe innerhalb einer Besoldungsgruppe nicht mehr vom Lebensalter abhängen, sondern ausschließlich von der Erfahrung.

Besoldung nach Erfahrungsstufen

Der Gesetzgeber in NRW hat deshalb die Dienstaltersstufen für Beamte in Erfahrungsstufen umgewandelt. Die Besoldung steigt nun entsprechend der Dauer des Dienstverhältnisses. In der ersten Zeit nach jeweils zwei Jahren, danach im 3- und später im 4-Jahre-Rhythmus. Bei der Ersteinstufung gruppiert der Dienstherr Beamte grundsätzlich in die erste Stufe ein. Es gibt aber Ausnahmen: Auf Antrag erkennt er zum Beispiel eine hauptberufliche Tätigkeit als Vorerfahrung an, sofern sie nicht für die Verbeamtung verpflichtend war. Auch Kindererziehungszeiten können zu einer höheren Einstufung führen.

Gehaltshöhe von zwei Faktoren abhängig

Weiterhin gilt, dass die Erfahrungsstufe ein von zwei Bestandteilen der Besoldung ist. Zugleich interessiert, in welcher Besoldungsstufe sich ein Beamter befindet. Die Einordnung hängt von der Qualifikation und der Art des ausgeübten Amts ab.

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