Das Bundesluftfahrtamt ist eine Bundesoberbehörde. Seine genaue Bezeichnung lautet Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Es erbringt Aufgaben für die zivile Luftfahrt und hat die Sicherheit im Flugverkehr zum obersten Ziel erklärt. Seinen Hauptsitz hat das Amt in Braunschweig. Außenstellen befinden sich unter anderem in Frankfurt am Main, Stuttgart oder in Berlin.
Zahlreiche Aufgaben
Das Bundesluftfahrtamt agiert auf der Grundlage eines eigenen Gesetzes, des LBA-Gesetzes. Diese Rechtsnorm weist dem Amt zahlreiche Aufgaben zu. In erster Linie ist das LBA eine Zulassungsbehörde, die auch technische Prüfungen durchführt. Sie erteilt die Zulassung für Luftfahrzeuge. Neben Hubschraubern und Flugzeugen sind das Luftschiffe und Ballone. Das Amt erteilt Luftfahrtkennzeichen, es genehmigt und überwacht Luftfahrtbetriebe, also Firmen, die sich mit der Herstellung von Fluggerät und dessen Wartung beschäftigen. Auch Fluggesellschaften werden direkt vom LBA beaufsichtigt.
Die technischen Aufgaben sind eine Seite. Eine andere befasst sich mit Ausbildung, Prüfung und Lizenzierung von Luftfahrtpersonal. Neben den Piloten gehören die Flugdienstberatern, Fluglotsen und nicht zuletzt die Fliegerärzte dazu. Sollen neue Verfahren und Rechtsverordnungen im Zusammenhang mit der zivilen Luftfahrt in Deutschland erlassen werden, teilt sich das LBA diese Aufgabe mit der Deutschen Flugsicherung.
Keine Unfalluntersuchung
Einen weit verbreiteten Irrtum gibt es im Zusammenhang mit der im Jahr 1953 geschaffenen Bundesbehörde. Das Bundesluftfahrtamt untersucht keine Flugunfälle. Diese Aufgabe erfüllte bis 1980 die Flugunfalluntersuchungsstelle (FUS). Sie war eine eigenständige Abteilung im Rahmen des Bundesluftfahrtamtes. Nachdem die FUS 1980 ausgelagert wurde, kam sie direkt in die Zuständigkeit des Bundesverkehrsministeriums. Seit September 1998 wurde aus der FUS die vollkommen autonome Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU). Auch sie hat ihren Sitz in Braunschweig.