Seit dem 1. Januar 2013 ist in Deutschland jede Wohnung verpflichtet, eine Pauschalgebühr für die Nutzung der öffentlich-rechtlichen Medien zu bezahlen, unabhängig davon, wie viele Personen in dem Haushalt leben und wie viele Fernsehgeräte, Radios und Computer vorhanden sind. Unter bestimmten Umständen können sich Bürger und Bürgerinnen von der Beitragspflicht befreien lassen. Entsprechende Formulare stellt die Gebühreneinzugszentrale auf ihrer Homepage zum Download zur Verfügung. Auch für die GEZ-Abmeldung kann ein Musterbrief heruntergeladen werden. Alle Formulare finden Sie hier.
Beitragsbefreiung, Ermäßigung oder Abmeldung?
Eine Befreiung von der GEZ-Gebühr ist aus unterschiedlichen gesundheitlichen oder wirtschaftlichen Gründen möglich. Dazu gehört beispielsweise der Bezug von Arbeitslosengeld II oder Erwerbsminderungsrente. Minderjährige sind grundsätzlich nicht zur Beitragszahlung verpflichtet. Sehbehinderte Menschen wiederum können zumindest Ermäßigung beantragen. Eine GEZ Abmeldung mit Musterbrief ist hingegen nur in wenigen Fällen möglich, beispielsweise im Todesfall oder bei Umzug.
Umzug und Verzicht auf empfangsfähige Geräte
Abmelden können sich beispielsweise Bürger, die in eine Wohnung ziehen, für die bereits Rundfunkgebühren bezahlt werden. Auch Personen, die ins Ausland ziehen, brauchen keine Gebühren mehr zu bezahlen. Sie können ihre GEZ-Gebührenbefreiung mit einem Formular vornehmen oder sie warten auf das Schreiben, in dem die Gebühreneinzugszentrale um Stellungsnahme zur aktuellen Wohn- und Anmeldesituation bittet. Auch Bürgerinnen und Bürger, die auf Besitz und Nutzung sämtlicher empfangsfähiger Geräte verzichten, können sich abmelden. Sie müssen allerdings mit Nachfragen und gegebenenfalls einer Überprüfung ihrer Angaben rechnen.