Sozialauswahl: Punkte-System hilft bei der Entscheidung

Stehen in einem Unternehmen betriebsbedingte Kündigungen an, muss der Arbeitgeber unter den Mitarbeitern eine Auswahl treffen. In der Regel trifft er dabei eine Sozialauswahl mit einem Punkte-System, bei dem verschiedene Kriterien eine Rolle spielen. Vorgegeben werden diese Punkte von Paragraph 1 des Kündigungsschutzgesetzes. Sie betreffen neben dem Alter und der Dauer der Betriebszugehörigkeit auch Unterhaltspflichten und die Schwerbehinderung eines Arbeitnehmers.

Punkte nach Schema

Den einzelnen werden Punkte zugeordnet. So zählt bei der Sozialauswahl mit Punktesystem jedes volle Beschäftigungsjahr mit einem Punkt. Ab dem 11. Dienstjahr gibt es zwei Punkte, bis zum 55. Lebensjahr können so maximal 70 Punkte erreicht werden. Auch für jedes Lebensjahr gibt es ebenfalls einen Punkt. Eine besondere Rolle spielen unterhaltsberechtigte Kinder. Für jedes Kind werden 4 Punkte gewertet. In die Sozialauswahl nach Punktesystem wird auch ein Ehepartner einbezogen. Wer als Alleinverdiener die Familie ernährt, bekommt 8 Punkte. Ein Doppelverdiener erhält 4 Punkte. Bis zu 50 Prozent Schwerbehinderte bekommen zusätzlich 5 Punkte, je zehn Prozent mehr gibt es noch einmal einen Punkt.

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Individuelle Abwägung

Zur Sozialauswahl mit Punktesystem kommt eine individuelle Abwägung. So kann es durchaus möglich sein, dass ein jüngerer Mitarbeiter mit Unterhaltspflichten seinen Job behält, obwohl er schematisch weniger Punkte sammelte, als sein 62jähriger Kollege, weil dieser die Zeit bis zur Rente durch Arbeitslosengeld überbrücken kann. Das gilt auch für eine junge Mutter, die allein ein Kind erzieht. Sie kann durchaus besser gestellt werden als eine deutlich ältere Kollegin. Hat diese einen Ehemann, der in einem sicheren Job gut verdient, fällt die Wahl zugunsten der Jüngeren aus.

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