Beschäftigte sollten ihrem Arbeitgeber eine Überlastungsanzeige zukommen lassen, wenn sie in ihrer Arbeit an ihre Leistungsgrenze gelangen und dadurch Gefahren entstehen. Diese Gefahren können sich auf Personen oder Sachen beziehen. Ein Beispiel: Aufgrund von Krankheitsausfällen ist ein Pflegeheim unterbesetzt, die Pflegekräfte können sich nicht mehr ausreichend um die Bewohner kümmern. Die mangelnde Betreuung könnte zu ernsthaften Schäden für die Pflegebedürftigen führen. Hilft ein mündlicher Hinweis gegenüber den Vorgesetzten nichts, empfiehlt sich eine schriftlich formulierte Überlastungsanzeige.
Arbeitnehmer schützen sich vor Haftungsrisiken
Wenn Angestellte aus Überlastung folgenschwere Fehler begehen, kann das für sie arbeits-, zivil- und strafrechtliche Folgen haben. Sie haften grundsätzlich für ihr Handeln beziehungsweise Nicht-Handeln. Mit einer Überlastungsanzeige entlasten sie sich präventiv. Nach dem Eingang des Dokuments steht der Arbeitgeber in der Pflicht, Abhilfe zu schaffen. Ändert er nichts und tritt ein Schaden ein, kann der Arbeitnehmer vor Gericht die Überlastungsanzeige zu seinen Gunsten vorbringen.
Was in eine Überlastungsanzeige gehört
Bestenfalls nutzen Beschäftigte für eine Überlastungsanzeige ein Muster. Das bewahrt sie davor, wichtige Angaben zu vergessen. Zu den Formalitäten zählen der Name des Arbeitnehmers, die Abteilung, das Datum, der Hinweis auf eine mündliche Unterrichtung des Arbeitgebers sowie eine Unterschrift. Zudem muss die Anzeige konkrete Informationen zum Grund der Gefahrensituation und zu den möglichen Folgen der Überlastung enthalten. Beschäftigte sollten auch detailliert benennen, welche Aufgaben sie nicht mehr leisten können.
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