Arbeitnehmer müssen ihren Urlaub üblicherweise „in Natur“ nehmen. Genau so muss ihn der Arbeitgeber auch gewähren, nämlich als Freistellung von der Arbeit, während das Gehalt weiter gezahlt wird. Doch nicht immer ist das möglich, etwa wenn das Arbeitsverhältnis ausläuft oder nicht mehr besteht. Dann werden offene Urlaubstage abgegolten. Um es exakt berechnen zu können, gibt es für die Urlaubsabgeltung die Berechnungsformel.
Wert eine Arbeitstages
Gibt es statt Urlaub Bares, müssen die Urlaubstage in Geld umgerechnet werden. Dafür macht bei der Urlaubsabgeltung die Berechnungsformel verschiedene Schritte. Der Wert eines Urlaubstages entspricht exakt dem eines Arbeitstages. Will man diesen ermitteln, muss zunächst der Wert einer Arbeitswoche errechnet werden. Das geschieht über das Quartalsgehalt. Da das Quartal aus 13 Wochen besteht, nimmt man das Monatsgehalt mal drei. Die so erhaltene Summe (Quartalslohn) wird durch 13 (Wochen) geteilt. Wer Vollzeit, also 5 Tage in der Woche arbeitet, teilt dann das errechnete Wochengehalt durch 5. Heraus kommt der Wert eines Arbeitstages. Bei einer Arbeitswoche mit 5 Tagen ist es auch möglich, das Quartalsgehalt gleich durch 65 zu teilen. Denn 13 Wochen multipliziert mit 5 Tagen ergibt 65.
Rechnung bei Teilzeit
Wer Teilzeit arbeitet, dividiert das errechnete Wochengehalt durch die Arbeitstage, die er in der Woche – auf Vollzeit umgerechnet – tätig ist. Wurde so der Wert eines Urlaubstages ermittelt, sieht für die Urlaubsabgeltung die Berechnungsformel jetzt lediglich noch vor, die Zahl der restlichen Urlaubstage mit dem Wert eines Urlaubstages zu multiplizieren. Übrigens werden auch Provisionen, so genannte variable Vergütungsbestandteile, in die Berechnungsformel mit einbezogen. Hier ermittelt man die durchschnittliche Höhe der letzten drei Monate und rechnet den Wert dann auf einen Monat um. Mehr Informationen zum Thema Teilzeit erhalten Sie bei qualifizierte-teilzeitarbeit.de.
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